AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Ausbilder Loretz GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Ausbilder Loretz GmbH, im Folgenden Lieferant genannt.

Geltung der AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen.

Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden.

Wird ein Vertrag abgeschlossen und der Kunde legt ebenfalls AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.

Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

Angebote des Lieferanten

Die Ausbilder Loretz GmbH bietet Dienstleistungen an, hauptsächlich an KMU und Privatpersonen.

Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt. Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Kunden Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.

Eine Offerte ist 30 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster bleiben Eigentum des Lieferanten. Ohne Einwilligung des Lieferanten darf Dritten keine Einsicht in die Angebotsunterlagen gewährt werden. Angaben, welche vom Lieferanten als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Größenordnungen dienen.

Eine Offerte wird angenommen, indem der Kunde dies schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder in persönlichem Gespräch erklärt. Der Lieferant bestätigt die Annahme schriftlich per Fax oder E-Mail.

Wünscht der Kunde eine Änderung gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt ihm der Lieferant innert zwei Wochen mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat. An ein Angebot zur Änderung der Leistung ist der Lieferant während zwei Wochen gebunden. Für Produkte, die bereits geliefert sind, gilt die Änderung nicht.

Vertragserfüllung

Für Umfang und Ausführung der Dienstleistung ist die Auftragsbestätigung massgebend.

Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise sind anhand der Preisliste der Ausbilder Loretz GmbH festgelegt. Abweichende Preise werden in der Offerte festgehalten. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach der Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme zu leisten. Der Restbetrag ist unmittelbar nach Abschluss der Dienstleistung zu bezahlen. Wird die Anzahlung nicht geleistet ist der Lieferant berechtigt vom Auftrag ohne Kosten zurück zu treten. Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist der Lieferant berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.

Gewährleistung

Der Lieferant verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Dienstleistungen in einer guten Qualität. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, höhere Gewalt, Eingriffe des Kunden oder Dritter oder extreme Umgebungseinflüsse.

Informationspflicht

Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Dienstleistungen von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.

Rücknahme

Gerichtsstand ist Sitz des Lieferanten. Der Lieferant darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden aufrufen. Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.

AGB Zusatz für Kurse der Ausbilder Loretz GmbH

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder elektronisch. Mit dem Abschicken der Anmeldung anerkennt der/die Teilnehmende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Die Einladung und die Rechnung für die Aus- und Weiterbildungsaktivitäten werden spätestens 3 Wochen vor Lehrgangs-/Kursbeginn zugestellt.


Preise

Die Preise beinhalten den Beitrag für die Aus- und Weiterbildungslektionen an den Kursen der Ausbilder Loretz GmbH sowie die Ausbildungsunterlagen, inkl. allfälliger MwSt. Verpflegungs- und Aufenthalts kosten sowie Reisespesen sind Sache der Teilnehmenden.


Zahlungstermin

Die Zahlung der Kursgebühren ist rechtzeitig vor Kursbeginn zu leisten.


Abmeldungen, Umbuchungen und Austritte

Abmeldungen, Umbuchungen und Austritte haben schriftlich zu erfolgen.

Abmeldungen führen in jedem Fall zu einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von CHF 50.–. Bei Stornierungen zwischen 1 und 3 Wochen vor Kursbeginn werden 30% der Kurskosten fällig; bei weniger als 1 Woche vor Kursbeginn wird der gesamte Betrag fällig.

Umbuchungen führen in jedem Fall zu einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von CHF 20.–. Bei Umbuchungen zwischen 1 und 3 Wochen vor Kursbeginn werden 30% der Kurskosten fällig; bei weniger als 1 Woche vor Kursbeginn wird der gesamte Betrag fällig. Kann der Kurs trotz Umbuchung mit voller Teilnehmerzahl geführt werden, entfallen diese Kosten, sofern der vereinbarte Kurs tatsächlich besucht wird.

Bei Austritt aus einem laufenden Kurs besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung der Kosten bzw. eines Teils davon.


Ausschluss

Teilnehmende, welche durch ihr Verhalten den Lernprozess der anderen Teilnehmenden massiv stören oder verunmöglichen können aus dem Lehrgang ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten bzw. eines Teils davon.


Terminabtausch

Verpasste Kurstermine können bei begründeten Ereignissen im Rahmen der Vorgaben der Prüfungsträger in einem Parallellehrgang besucht werden.


Versicherung

Im Rahmen sämtlicher von der Ausbilder Loretz GmbH organisierten Kurse und Veranstaltungen, ist der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung und einer Unfallversicherung Sache der Teilnehmenden.


Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Sitz des Lieferanten.